Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Für Schäden, die Ihr Pferd verursacht, haften Sie als Besitzer mit Ihrem Privatvermögen, auch wenn Sie keine Schuld trifft. Schützen Sie sich daher mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.
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PFERDEHALTER-HAFTPFLICHTSVERSICHERUNG
Die 4 Absicherungen der Pferdehalterhaftpflicht
Unverzichtbar für Pferdebesitzer.
Personenschäden
Schutz vor den finanziellen Folgen durch eine Unfallverletzung eines Menschen wie beispielsweise Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.
Sachschäden
Beschädigt oder zerstört Ihr Pferd Gegenstände, ersetzt die Pferdehalter-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstands aus.
Pferdesport
Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit Ihrem Pferd beispielsweise daran gehindert, seinem Beruf nachzugehen, kommt die Haftpflicht für die Kosten oder Verluste auf.
Reitbeteiligung
Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit Ihrem Pferd beispielsweise daran gehindert, seinem Beruf nachzugehen, kommt die Haftpflicht für die Kosten oder Verluste auf.
Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar.
UMFASSENDER SCHUTZ
Welche Schäden deckt die Pferdehalter-Haftpflicht ab?
Der Leistungsumfang Ihrer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Pferdehalter-Haftpflichtversicherung an. Mögliche Absicherungen:
Wolfsbiss & Pferderipper
Privater Reitunterricht
Fremdreiter und Familie
Reitbeteiligung
Mietsachschäden
Personenschäden
Vermögensschäden
Ungewollter Deckakt
Weltweiter Schutz
Gebissloses Reiten
Bestattung
Forderungsausfall
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Sie sind gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Ihr Pferd einen Schaden bei einer dritten Person verursacht. Selbst dann, wenn die notwendige Sorgfalt gegeben war und Sie keine Schuld trifft. Diese Verantwortlichkeit ergibt sich allein durch die “Tiergefahr” (Gefährdungshaftung).
Tierhüter, die zeitweise Ihr Pferd als unbezahlten Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst beaufsichtigen oder übernehmen können ebenfalls mitversichert werden. Ist dieser Punkt für Sie wichtig, so achten Sie darauf dass er in Ihrer Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Fremdreiter sind nicht bei jeder Pferdehaftpflicht mitversichert. Wenn also jemand in unregelmäßigen Zeiträumen auf Ihrem Pferd reitet, ohne dafür zu bezahlen, achten Sie darauf, dass diese Leistung eingeschlossen ist.
Sehr häufig vereinbaren Pferdehalter mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung. Möchten auch Sie als Pferdebesitzer Reitbeteiligungen ermöglichen, sollte dieser Umstand in die Pferdehalterhaftpflicht aufgenommen werden.
Erleiden Sie durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tiers kann nicht zahlen, dann kommt Ihre Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für Ihre Ansprüche auf.
Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.
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