Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Für Schäden, die Ihr Pferd verursacht, haften Sie als Besitzer mit Ihrem Privatvermögen, auch wenn Sie keine Schuld trifft. Schützen Sie sich daher mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.

Kontaktieren Sie uns

Ganz gleich, worum es geht – kontaktieren Sie uns schnell und unkompliziert und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

PFERDEHALTER-HAFTPFLICHTSVERSICHERUNG

Die 4 Absicherungen der Pferdehalterhaftpflicht

Unverzichtbar für Pferdebesitzer.

Personenschäden

Schutz vor den finanziellen Folgen durch eine Unfallverletzung eines Menschen wie beispielsweise Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.

Sachschäden

Beschädigt oder zerstört Ihr Pferd Gegenstände, ersetzt die Pferdehalter-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstands aus.

Pferdesport

Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit Ihrem Pferd beispielsweise daran gehindert, seinem Beruf nachzugehen, kommt die Haftpflicht für die Kosten oder Verluste auf.

Reitbeteiligung

Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit Ihrem Pferd beispielsweise daran gehindert, seinem Beruf nachzugehen, kommt die Haftpflicht für die Kosten oder Verluste auf.

Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar.

UMFASSENDER SCHUTZ

Welche Schäden deckt die Pferdehalter-Haftpflicht ab?

Der Leistungsumfang Ihrer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Pferdehalter-Haftpflichtversicherung an. Mögliche Absicherungen:

Wolfsbiss & Pferderipper

Privater Reitunterricht

Fremdreiter und Familie

Reitbeteiligung

Mietsachschäden

Personenschäden

Vermögensschäden

Ungewollter Deckakt

Weltweiter Schutz

Gebissloses Reiten

Bestattung

Forderungsausfall

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Warum brauchen Pferdehalter eine extra Haftpflichtversicherung?

Sie sind gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Ihr Pferd einen Schaden bei einer dritten Person verursacht. Selbst dann, wenn die notwendige Sorgfalt gegeben war und Sie keine Schuld trifft. Diese Verantwortlichkeit ergibt sich allein durch die “Tiergefahr” (Gefährdungshaftung).

Sind Tierhüter mitversichert?

Tierhüter, die zeitweise Ihr Pferd als unbezahlten Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst beaufsichtigen oder übernehmen können ebenfalls mitversichert werden. Ist dieser Punkt für Sie wichtig, so achten Sie darauf dass er in Ihrer Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.

Sind Fremdreiter ebenfalls versichert?

Fremdreiter sind nicht bei jeder Pferdehaftpflicht mitversichert. Wenn also jemand in unregelmäßigen Zeiträumen auf Ihrem Pferd reitet, ohne dafür zu bezahlen, achten Sie darauf, dass diese Leistung eingeschlossen ist.

Was ist mit Reitbeteiligungen?

Sehr häufig vereinbaren Pferdehalter mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung. Möchten auch Sie als Pferdebesitzer Reitbeteiligungen ermöglichen, sollte dieser Umstand in die Pferdehalterhaftpflicht aufgenommen werden.

Wozu ist die Forderungsausfalldeckung da?

Erleiden Sie durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tiers kann nicht zahlen, dann kommt Ihre Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für Ihre Ansprüche auf.

Was muss ich im Schadensfall tun?

Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.

KONTAKT

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Mit dem Absenden stimmst Du der Verarbeitung deiner Daten sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail, Post oder Telefon zu. » Datenschutzhinweise

PERSÖNLICHE BERATUNG

So finden Sie uns

VIF Hagelstein & Co. GmbH

E-Mail:

info@vif-hagelstein.de

Persönliches Gespräch:

+49 451 24002

Adresse:

Hauptstraße 60, 23611 Bad Schwartau

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 09:00 - 16:30 | Freitag: 09:00 - 15:00

Adresse

Socials